697 MDR Sa 14.06.25 21:15:19
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Barrierefreiheit technischer Produkte
Smartphones, Laptops, Fernseher mit In-
ternetzugang, Geld- und Ticketautoma-
ten, Bankdienstleistungen, aber auch
Webseiten, Telefonie und Messenger-
Dienste sollen einfacher und damit
barrierefrei gestaltet werden.
Das gilt für technische Produkte, die
nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr
gebracht werden, aber auch für techni-
sche Dienstleistungen, die ab dann er-
bracht werden. Ausgenommen von der
Pflicht sind nur Kleinstunternehmen.
Das Ziel: Menschen mit Behinderungen,
Senioren und weniger technisch Affine
sollen die Angebote ohne fremde Hilfe
finden und nutzen können.